Der telefonische Erstkontakt, in dem Sie kurz ihr Problem schildern und wir ein gemeinsames Vorgehen besprechen, ist in meiner Praxis grundsätzlich kostenfrei. Hier werde ich Ihnen auch mitteilen, welche Unterlagen ich für die Behandlung des Tieres benötige.
Den Einstieg in die Behandlung bildet die Erstanamnese. Hier wird das Tier in Augenschein genommen, untersucht und ein ausführliches Anamnesegespräch geführt. Nicht selten kommen bei diesem ersten Gespräch noch weitere "Baustellen" zu Tage.
Bei Terminvergabe ist daher schlecht abzusehen, wie lange das Anamnesegespräch dauern wird. Hier wir ein Honorar in Höhe von 80,00 € pro Stunde fällig. Sollten wir einen telefonischen Anamnesetermin vereinbart haben, gilt der gleiche Stundensatz.
Sollten im Vorfeld zum Anamnesegespräch Untersuchungsberichte, Blutbilder oder Röntgenbilder zu sichten sein, stelle ich pauschal einen Betrag in Höhe von 10,00 € in Rechnung.
Nach der Anamnese kann ich Ihnen bereits sagen, wie ich mir eine Behandlung oder eine Ernährung vorstellen würde.
Die spätere Ausarbeitung von Therapieplänen schlagen, je nach Aufwand, mit 80,00 € bis 90,00 € zu Buche.
Für Ernährungspläne erlaube ich mir, ebenfalls nach Aufwand, einen Betrag zwischen 70,00 € und 80,00 € in Rechnung zu stellen.
In der Regel ist es erforderlich Beratungsgespräche vor Ort zu führen, da eine Ferndiagnose bei vielen Krankheiten keine zuverlässige Behandlungsgrundlage für eine naturheilkundliche Therapie ist.
In diesem Fall werden Fahrtkosten in Höhe von 1,00 € je gefahrenen km fällig.
Pandemiebedingt hat sich jedoch gezeigt, dass zum Beispiel das Erstellen von Ernährungsplänen oder die Behandlung von Stoffwechselerkrankungen nach gesicherter Diagnose (Blutbilder oder Ultraschall) ohne ein Gespräch vor Ort durchaus zielführend sein können. Besonders Freigängerkatzen, die unregelmäßig nach hause kommen, profitieren von dieser Möglichkeit. Ebenso Kunden, die weiter entfernt wohnen.
Es kann immer sein, dass ein Termin abgesagt oder verschoben werden muss. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass für Termine, die innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, ein Ausfallhonorar in Höhe von 20,00 € fällig wird.
Die Beratungs- und Behandlungsgebühren sind vor Ort in bar zu entrichten.
Hinweis
Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht § 3 muss ich darauf hinweisen, dass es sich bei den hier vorgestellten Methoden,
sowohl therapeutischer als auch diagnostischer Art, um Verfahren der alternativen Medizin handelt, die wissenschaftlich umstritten und schulmedizinisch nicht anerkannt sind.